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   LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28887
LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09 (https://dejure.org/2009,28887)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10.08.2009 - 11 O 12/09 (https://dejure.org/2009,28887)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 10. August 2009 - 11 O 12/09 (https://dejure.org/2009,28887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Sachliche und richtige Werbung für Lotterien zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nicht ausdrücklich zur Teilnahme anreizende Werbung für Glücksspiele erlaubt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09
    Hierzu verweist die Kammer auf eine Entscheidung des BGH vom 23.10.2008 (Az. I ZR 197/06, zitiert nach juris), der bereits eine geringe Anzahl von Mitgliedern eines Verbandes als erheblich im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG qualifiziert, wenn diese Mitglieder als Unternehmen, bezogen auf den maßgeblichen Markt, in einer Weise repräsentativ sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09
    Nach Auffassung des Gerichts wird dem Zweck des Gesetzes, die Klagebefugnis der Verbände auf Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl von verbandsangehörigen Mitgliedern berühren, schon dann hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH GRUR 1996, 804-Preisrätselgewinnauslobung III).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09
    Allenfalls die systematische Duldung oder gar Förderung rechtswidrigen Verhaltens seiner Mitglieder führt dazu, dem Verband selbst ein rechtswidriges, gar treuwidriges oder unverhältnismäßiges Verhalten anzulasten (BGH GRUR 1971, 582 ff.; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 ff.).
  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus LG Wiesbaden, 10.08.2009 - 11 O 12/09
    Allenfalls die systematische Duldung oder gar Förderung rechtswidrigen Verhaltens seiner Mitglieder führt dazu, dem Verband selbst ein rechtswidriges, gar treuwidriges oder unverhältnismäßiges Verhalten anzulasten (BGH GRUR 1971, 582 ff.; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 ff.).
  • LG Wiesbaden, 14.10.2009 - 12 O 42/09
    Hierzu darf auf die Urteile vom 27.7.2009 (Az. 11 O 29/09) und vom 10.8.2009 (Az. 11 O 12/09) verwiesen werden.

    Falls dieser Einwand eine Abwandlung des Einwandes der sog. "Uncleaned Hands" sein soll, so darf auf die früheren Ausführungen in den Entscheidungen 11 O 29/09 und 11 O 12/09 verwiesen werden.

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